Infos zu  Recht - Haftung- Versicherung am Ende der Seite

 

 

Welche Versicherungen braucht eine Erlebnispädagoge???
 

als Firma / Freiberufler: Bertriebshaftpflichtversicherung - unbedingt erforderlich -, mind. 5 Mio Personenschäden / 1 Mio Sachschäden, mitversichert sollte sein: private Haftpflicht, Haftpflicht als Reiseveranstalter, alle Mitarbeiter. Die Versicherung sollte die erlebnispädagogischen Methoden (Klettern, Höhlen, erlebnispädagogische Seilaufbauten, Raften etc.) schriftlich beinhalten.
 
für die Teilnehmer:  Teilnehmergruppenunfallversicherung - optional -
 
als Person: private Unfallversicherung - empfehlenswert - (darauf achten, daß man in der richtigen Risikogruppe eingestuft wird. Am besten ist, wenn der Beruf "Erlebnispädagoge" angegeben ist. Einige Versicherungen verlangen keinen Zuschlag!!!) sowie Berufsunfähigkeitsversicherung (darauf achten, daß im Vertrag "keine Weitervermittlung" angegeben ist).
 

 


 

Erlebnispädagogen

Absicherung: 

Auch Sie brauchen eine extra auf Sie zugeschnittene Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Erlebnispädagogen.

Seit 1998 sind wir im Versicherungsbereich spezialisiert auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe.

 

Die Highlights:

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen

    Für Kletterparks, Seilgarten, Trainerversicherung, Erlebnispädagogenversicherung.

    Ab 280,-- € Netto

Risikoanalysebogen

Verbraucherinfo für Betriebshaftpflichtversicherung

         AHB H 600-02

         USV-Basis H 2092-03

         USV H 2093-02

 

Kurzfristige Veranstaltungen bis zu 4 Tage 

    Für z. B. Outdooraktivitäten

    Ab 82,50 € Netto

Risikoanalysebogen

AH085_001_0_072008_p

AH528 0108 ZD Mittelstandspolice

AH551 0108 BB Umwelt-Haftpflicht-Basisversicherung mit Kleingebinde

AH615 0108 AHB NAV

AH622 0108 BB Lehrer

AH665 0208 AVB USV-Basis mit Zusatzbaustein 1 und 2 NAV

AH678 0208 AVB USV-Basis Grunddeckung NAV

Merkblatt zur Datenverarbeitung ISO 020

SHUK020_0_012008 VVG-InfoV NAV

 

Reiseveranstalterhaftpflicht

    Auf Anfrage

 

Flugsportarten

    Für Ballonfahrten, Drachenfliegen, Paragliding, Fallschirmspringen

Risikoanalysebogen

AH085_001_0_072008_p

AH528 0108 ZD Mittelstandspolice

AH551 0108 BB Umwelt-Haftpflicht-Basisversicherung mit Kleingebinde

AH615 0108 AHB NAV

AH622 0108 BB Lehrer

AH665 0208 AVB USV-Basis mit Zusatzbaustein 1 und 2 NAV

AH678 0208 AVB USV-Basis Grunddeckung NAV

Merkblatt zur Datenverarbeitung ISO 020

SHUK020_0_012008 VVG-InfoV NAV

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Verbraucherinfo / Mustervertrag für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Fragebogen zur Berufsunfähigkeitsversicherungen

 

Wie kommen Sie zu Ihrem Angebot?

Füllen Sie bitte den entsprechend oben heruntergeladenen Risiko-Analysebogen aus.

 

Zum Rücksenden und evtl. Rückfragen nutzen Sie die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Postweg: Triplex GmbH, Wielandsweiler 7, 88069 Tettnang
eMail: tina.wick@triplex-finanz.de
Telefon: 07543/605710
Mobil: 0174/2400339
Telefax: 07543/605720

 

 

Recht - Haftung- Versicherung

Das Thema Recht, Haftung und Versicherung kommt bei Schadensfällen zum Tragen, welche in der Regel durch Unfälle entstanden sind. Hierbei gibt es drei Anspruchsgrundlagen: "unerlaubte Handlung", "positive Vertragsverletzung" und "fahrlässiges Handeln".

 

Ursache  ->     Unfall    ->        Schaden

 

Hierbei unterscheidet das Recht  in Zivilrecht und Strafrecht.

 

Die zivilrechtliche Haftung:

a.)   Ziel: materieller Schadensausgleich

b.)   Aufgrund eigenen Fehlverhalten oder  von Fehlverhalten eingesetzter Personen

c.)    Reduzierung des Haftungsrisikos durch Haftungsbeschränkung (in der Ausschreibung)

d.)   Reduzierung des Haftungsrisikos durch Versicherungsschutz

 

Die strafrechtliche Haftung:

a.)   Ziel: Rechtgüterschutz durch Abschreckung

b.)   Aufgrund Körperverletzung / Tötung

c.)    Strafverfolgung durch den Staat unabhängig vom Verhalten der Geschädigten

d.)   Keine Möglichkeit der vertraglichen Haftungsbeschränkung

e.)   Kein Versicherungsschutz für strafrechtliche Folgen, nur Rechtsschutzversicherung für Strafverfahrenskosten.

Wichtig: Für Deutsche gilt im Ausland nicht das deutsche Strafrecht, sondern das des Aufenthaltslandes.

 

Zusammenspiel zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung:

Theoretisch keine wechselseitige Bindungswirkung zwischen Zivil- und Strafverfahren

jedoch starke gegenseitige Interdependenzen, Strafverfahren sind oft kostengünstiges "Vorschaltverfahren".

 

Die Fahrlässigkeitsproblematik

§ 276 I S. 2 BGB: Außer Acht lassen, der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (Sorgfaltspflicht)

§ 15 StGB: Pflichtwidrigkeit und Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung bei Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit

 

Praxisproblem: Bestimmung der Sorgfaltspflichten = Herausarbeitung des im Einzelfall angemessenen normativen Verhaltensmaßstab.

 

Kriterien zur Bestimmung von Sorgfaltspflichten:

a.)   Aktueller Wissenstand über die Technik einzelner erlebnispädagogischer Formate

b.)   Aktueller Wissenstand über Naturgefahren im Zusammenhang mit der Durchführung eines erlebnispädagogischen Formats

c.)    Anforderungen an die Teilnehmer  eines erlebnispädagogischen Formats

d.)   Mitwirkungspflichten der Teilnehmer entsprechend der Ausschreibung

e.)   Weisungsrecht des Leiters

f.)      Konkrete Unfallsituation einschließlich der "Vorgeschichte" und der Begleitumstände

 

In der Regel wird nicht aufgrund der Zertifikation des Verantwortlichen geurteilt, sondern aufgrund dessen aktuellen Wissenstandes.

Beweisführungspflicht liegt immer beim Kläger bzw. beim Staatsanwalt.

 

Vorgehensweise in der Unfallsituation

a.)   Beweismittel sichern (u.U. Erstellung eines Privatgutachtens)

b.)   Aussageverweigerung als Leiter / Veranstalter / Organisator

c.)    Kontaktaufnahme mit der Haftpflicht- und/oder der Rechtsschutzversicherung; u.U. auch des Rechtsanwaltes

d.)   Aktive Öffentlichkeitsarbeit

 

Welche Versicherungen braucht ein Erlebnispädagoge???

Als Firma / Freiberufler:

Betriebshaftpflichtversicherung : unbedingt erforderlich , mind. 5 Mio Personenschäden / 1 Mio Sachschäden, mit versichert sollte sein: private Haftpflicht, Haftpflicht als Reisebüro und als Reiseveranstalter, alle Mitarbeiter. Ebenso sollten Subunternehmer mitversichert sein, falls deren Versicherung ausfällt. Die Versicherung sollte die erlebnispädagogischen Methoden (Klettern, Höhlen, erlebnispädagogische Seilaufbauten, Raften etc.) schriftlich beinhalten.

Evt. Rechtschutz: Nicht unbedingt notwendig, da die Betriebshaftpflicht bei etwaigen Schadensfällen versuchen wird, aus der Pflicht genommen zu werden und deshalb anfallende Kosten direkt übernimmt.

 

Für die Teilnehmer:

Teilnehmergruppenunfallversicherung - optional – , nicht unbedingt notwendig, aber eine nettes Plus. Generell können sich die Teilnehmer an der Betriebshaftpflichtvericherung schadlos halten.

 

Als Person:

Private Unfallversicherung - empfehlenswert - (darauf achten, daß man in der richtigen Risikogruppe eingestuft wird. Am besten ist, wenn der Beruf "Erlebnispädagoge" angegeben ist. Einige Versicherungen verlangen keinen Zuschlag!!!) sowie

Berufsunfähigkeitsversicherung (darauf achten, daß im Vertrag "keine Weitervermittlung" angegeben ist)

 

Tipps:

·        Gut versichern

·        Gute Ausbildung der Trainer und entsprechende Fortbildungen in Bereich des erlebnispädagogischen Formats und im Bereich "Outdoor Erste Hilfe"

·        Besprechung von Beinaheunfällen / Logbuch

·        Notfallplan (wer ist zu informieren, Notfallkontaktnummern etc)

·        Ausreichende Vorabinformation an die Teilnehmer (unterschreiben lassen) über Inhalte, Schwierigkeit, Voraussetzungen und welche Erwartungen an die Teilnehmer gestellt werden. Dies ist sehr wichtig, da oft in Schadensfällen die Kläger behaupten, sie hätten gar nicht gewußt, auf was sie sich bei der Aktion einlassen.     

·         

Quellen:

JDAV (Hrsg.): „Rechtsfragen in der Jugendarbeit“. München1996.

R.A. Dr. Stefan Beulke "Haftungsrisiken im Umfeld der Erlebnispädagogik" - Vortrag beim Arbeitskreis Sicherheit in der Erlebnispädagogik  20.04.1999

VDKS: "Arbeitsunterlagen". Kapitel Recht.

Autor: Michael Rehm, Leiter des Informationsdienst Erlebnispädagogik, Kirchweg 5, 88138 Hergensweiler, Tel.: 08388/980 664 Fax.: 08388/980 665 Mail: info@erlebnispaedagogik.de http://www.erlebnispaedagogik.de


erstellt am 11.10.98 letzte Aenderung am 08.12.2009 by Michael Rehm info@erlebnispaedagogik.de